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Belgien |
(EU-Mitgliedstaat) |
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Tierärztliche
Bescheinigung der Tollwutimpfung, die mindestens 1 Monat
vor Einreise erfolgen muss.
Sie darf außerdem nicht älter als
12 Monate sein. Der internationale Impfpass wird
anerkannt.
Es besteht allgemeine
Leinenpflicht. Die örtlichen Behörden können für
gefährliche Hunde Maulkorbzwang anordnen.
Ab 01.10.2004 gelten die
Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!
Hunde,Katzen und Frettchen müssen
tätowiert oder mit einem Microchip gekennzeichnet sein.
Generelle Regelungen für alle
EU-Mitgliedsländer
Mit der neuen gesetzlichen
Regelung wude der blaue „EU-Heimtierausweis" eingeführt.
Dieser EU-einheitliche Ausweis mit Dokumenten-Charakter
darf von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt
werden. Damit er Ihrem Tier eindeutig zugeordnet werden
kann, ist eine individuelle Kennzeichnung Ihres Tieres
mittels Tätowierung (noch bis 2012) oder Mikrochip/
Transponder und Eintragung der Identifizierungsnummer im
EU-Heimtierausweis vorgeschrieben. Außerdem wird der
Nachweis gefordert, dass das Tier über einen gültigen
Impfschutz gegen Tollwut (Impfung mindestens 30 Tage und
maximal gemäß Angaben des Herstellers vor dem
Grenzübertritt) verfügt. |
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