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 Tiere und Urlaub
Belgien (EU-Mitgliedstaat)
   
  Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung, die mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgen muss.

Sie darf außerdem nicht älter als 12 Monate sein. Der internationale Impfpass wird anerkannt.

Es besteht allgemeine Leinenpflicht. Die örtlichen Behörden können für gefährliche Hunde Maulkorbzwang anordnen.

Ab 01.10.2004 gelten die Bestimmungen des EU-Heimtierausweises!

Hunde,Katzen und Frettchen müssen tätowiert oder mit einem Microchip gekennzeichnet sein.

Generelle Regelungen für alle EU-Mitgliedsländer
Mit der neuen gesetzlichen Regelung wude der blaue „EU-Heimtierausweis" eingeführt. Dieser EU-einheitliche Ausweis mit Dokumenten-Charakter darf von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Damit er Ihrem Tier eindeutig zugeordnet werden kann, ist eine individuelle Kennzeichnung Ihres Tieres mittels Tätowierung (noch bis 2012) oder Mikrochip/ Transponder und Eintragung der Identifizierungsnummer im EU-Heimtierausweis vorgeschrieben. Außerdem wird der Nachweis gefordert, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut (Impfung mindestens 30 Tage und maximal gemäß Angaben des Herstellers vor dem Grenzübertritt) verfügt.
  Belgische Botschaft
Jägerstrasse 52-53
10117 Berlin
   
  Telefon: 030-206420
  Website:: Belgische Botschaft in Deutschland