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 Tiere und Urlaub
Dänemark (EU-Mitgliedstaat)
   
  Mit der neuen gesetzlichen Regelung wurde der blaue „EU-Heimtierausweis" eingeführt. Dieser EU-einheitliche Ausweis mit Dokumenten-Charakter darf von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Damit er Ihrem Tier eindeutig zugeordnet werden kann, ist eine individuelle Kennzeichnung Ihres Tieres mittels Tätowierung (noch bis 2012) oder Mikrochip/ Transponder und Eintragung der Identifizierungsnummer im EU-Heimtierausweis vorgeschrieben. Außerdem wird der Nachweis gefordert, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut (Impfung mindestens 30 Tage und maximal gemäß Angaben des Herstellers vor dem Grenzübertritt) verfügt.
     
Besonderheiten: Die Einfuhr nach Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie von Kreuzungen mit diesen) ist verboten!
     
  Dänische Botschaft
Rauchstraße 1
D-10787 Berlin

 
  Telefon: 030-50502000  
  Website: Dänische Botschaft in Deutschland