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Dänemark |
(EU-Mitgliedstaat) |
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Mit der neuen
gesetzlichen Regelung wurde der blaue
„EU-Heimtierausweis" eingeführt. Dieser EU-einheitliche
Ausweis mit Dokumenten-Charakter darf von einem
niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Damit er
Ihrem Tier eindeutig zugeordnet werden kann, ist eine
individuelle Kennzeichnung Ihres Tieres mittels
Tätowierung (noch bis 2012) oder Mikrochip/ Transponder
und Eintragung der Identifizierungsnummer im
EU-Heimtierausweis vorgeschrieben. Außerdem wird der
Nachweis gefordert, dass das Tier über einen gültigen
Impfschutz gegen Tollwut (Impfung mindestens 30 Tage und
maximal gemäß Angaben des Herstellers vor dem
Grenzübertritt) verfügt. |
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Besonderheiten: |
Die Einfuhr nach
Dänemark von Pitbullterriern und Tosas (sowie von
Kreuzungen mit diesen) ist verboten! |
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Dänische
Botschaft
Rauchstraße 1
D-10787 Berlin
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Telefon: 030-50502000 |
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Website:
Dänische Botschaft in Deutschland |
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