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 Tiere und Urlaub
Estland (EU-Mitgliedstaat)
     
  Generelle Regelungen für alle EU-Mitgliedsländer
   
  Mit der neuen gesetzlichen Regelung wurde der blaue „EU-Heimtierausweis" eingeführt. Dieser EU-einheitliche Ausweis mit Dokumenten-Charakter darf von einem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Damit er Ihrem Tier eindeutig zugeordnet werden kann, ist eine individuelle Kennzeichnung Ihres Tieres mittels Tätowierung (noch bis 2012) oder Mikrochip/ Transponder und Eintragung der Identifizierungsnummer im EU-Heimtierausweis vorgeschrieben. Außerdem wird der Nachweis gefordert, dass das Tier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut (Impfung mindestens 30 Tage und maximal gemäß Angaben des Herstellers vor dem Grenzübertritt) verfügt.
     
Besonderheit: Das Mindestalter der einzuführenden Tiere liegt bei 10 Wochen.
     
  Botschaft von Estland
Hildebrandstraße 5
10785 Berlin
     
  Telefon: 030-25460611  
  Website: Botschaft von Estland in Deutschland