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Großbritannien |
(EU-Mitgliedstaat) |
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Die Einreise mit Hund nach Großbritannien ist nur unter
Einhaltung des Pet Travel Scheme (Pets) möglich.
Das heißt, der Hund muss:
- eine Microchip Kennzeichnung
haben (eine Tätowierung wird nicht akzeptiert)
- eine Tollwut Impfung haben
- auf Tollwut-Antikörper getestet
werden
Die zeitliche Empfehlung zwischen
Tollwutimpfung und Blutentnahme liegt bei einem Monat.
Nach einem ausreichenden Ergebnis muss eine Wartezeit
von 6 Monaten eingehalten werden.
Gerechnet wird von dem Tag der
Blutabnahme an. Werden die vorgeschriebenen
Impfintervalle genau eingehalten, entsprechend der
Angaben des Impfstoffherstellers, ist bei erreichen des
Titers kein weiterer Test mehr erforderlich. Bei der
Einreise mit Hund nach Großbritannien muss bei dem Hund
zwischen 24-48 Stunden vorher eine Behandlung gegen
Zecken und Bandwürmer durch geführt werden. Diese
Behandlung muss schriftlich im Heimtierpass des Hundes
festgehalten werden. Die Einreise mit Hunden darf nach
Großbritannien nur auf zugelassenen Routen in das
Vereinte Königreich erfolgen und nur durch zugelassene
Verkehrsunternehmen. In Großbritannien wird von
"Hundetypen" und nicht von Hunderassen gesprochen, weil
diese "Hundetypen" in Großbritannien nicht als
Hunderassen anerkannt sind.
Die in Großbritannien nicht
zulässigen "Hundetypen" sind:
- Pit - Bullterrier
- Japanese Tosa
- Dogo Argentino
- Fila Braziliero
Sollten Sie bezüglich ihres Hundes
unsicher sein, erkundigen Sie sich genau. |
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Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme)
Hier finden Sie die originalen Informationen der
britischen Botschaft zur Einfuhr von Haustieren nach
Großbritannien aus der Europäischen Union für Hunde und
Katzen, Frettchen, Hauskaninchen und andere Nagetiere,
sowie die Checklisten für die "Pet Travel Scheme"
Regelungen.
Hunde und Katzen
Alle Informationen können unter
PETS-INFORMATIONSPAKET (Haustier Reiseverkehrsregelung
für Hunde u. Katzen) gefunden werden. Bitte drucken und
lesen Sie das komplette Paket. Falls Sie noch
irgendwelche Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit der
Helpline des Britischen Ministeriums für Umwelt,
Ernährung und Landwirtschaft (DEFRA) in London in
Verbindung.
DEFRA PETS Helpline:
Telefon: +44 (0)870 241 1710 (Mon - Frei: 9:30 bis 18:00
Uhr)
Telefax: +44 (0)20 7904 6206
eMail:
quarantine@animalhealth.gsi.gov.uk
(Geben Sie bitte Ihre Adresse und Telefonnummer in der
eMail an.)
Beachten Sie bitte, dass die Britische Botschaft keine
zusätzlichen Informationen hat, die das PETS-Programm
(Haustier-Reiseverkehrsregelung für Hunde u. Katzen)
betreffen.
Benutzen Sie bitte einen der folgenden Links und drucken
Sie das komplette Paket aus. Es gibt eine HTML
(Webseite) Version und eine PDF (Adobe Acrobat) Version.
Wir haben auch einen Link für Adobe Acrobat zur
Verfügung gestellt, wo das Programm kostenlos
herunterladen werden kann.
Download der Dokumente unter:
PETS Informationspaket PDF-Version
http://www.defra.gov.uk/wildlife-pets/pets/travel/pets/index.htm
Die europäische Heimtier-Verordnung 998/2003 trat am 3.
Juli 2004 in Kraft. Sie legt die Regeln für die
Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) oder aus Drittländern in die EU
fest.
Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter
bestimmten Bedingungen aus Deutschland nach dem
Vereinigten Königreich eingeführt werden, ohne zunächst
unter Quarantäne gestellt zu werden. Hierzu müssen sie
mit einem Mikrochip versehen werden, gegen Tollwut
geimpft und einer Blutuntersuchung unterzogen werden und
einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen, und zwar
in dieser Reihenfolge.
Im Rahmen des PETS besteht eine Sechs-Monate-Wartefrist
ab dem Tag der Blutprobe, bevor das Heimtier ins
Vereinigte Königreich einreisen darf.
Hunde und Katzen dürfen in den sechs Monaten vor der
Einführung nach dem Vereinigten Königreich nicht
außerhalb der EU oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder
gewesen sein.
24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung für die
Beförderung nach dem Vereinigten Königreich in
zugelassenen Verkehrsunternehmen (s.u) müssen Hunde und
Katzen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden.
Diese Behandlung muss in den EU-Heimtierausweis
eingetragen werden.
Hunde und Katzen dürfen nur durch zugelassene
Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen nach dem
Vereinigten Königreich eingeführt werden.
Übergangsregelungen für Hunde und Katzen (Alte
PETS-Bescheinigung)
Alte PETS-Bescheinigungen bleiben bis zu ihrem Verfall
gültig für die Einführung von Hunden und Katzen nach dem
Vereinigten Königreich. Wir empfehlen Ihnen jedoch,
einen EU-Heimtierausweis zu besorgen. Diese werden in
Deutschland von bevollmächtigten Tierärzten ausgestellt.
Die Ekto- und Endoparasitenbescheinigung (Zecken und
Bandwürmer) ist im Heimtierausweis einzutragen.
Gefährliche Hunde
In Großbritannien nicht zugelassene Hundetypen
Bitte beachten Sie, dass hier von "Typen" - und nicht
von Rassen - gesprochen wird, da alle diese nicht
zugelassenen Hundetypen keine in Großbritannien
anerkannten Rassen sind. Aus den Bestimmungen des
Paragraphen 1 des Gesetzes über gefährliche Hunde (Dangerous
Dogs Act) geht klar hervor, dass der Paragraph nicht nur
für "reinrassige" Pitbull Terrier, sondern für alle als
Pitbull Terrier bekannten Hundetypen gilt.
Ob Paragraph 1 dieses Gesetzes auf bestimmte Kreuzungen
zutrifft, hängt davon ab, ob der aus einer Kreuzung
entstandene Hund dem verbotenen Hundetyp entspricht,
d.h. ob er die körperlichen Eigenschaften und
Verhaltensmerkmale des nicht zugelassenen Hundetyps
aufweist. Denken Sie bitte daran, dass diese
Eigenschaften und Merkmale für die Entscheidung, ob
dieser Hund in Großbritannien zugelassen ist oder nicht,
wichtig sind. Nicht alle Pitbull Terrier werden von
ihren Besitzern auch als Pitbull Terrier bezeichnet.
Mancher Hundebesitzer wird absichtlich die Rasse seines
Hundes falsch angeben und Bezeichnungen wie American
Staffordshire Terrier (Am Staff oder AST) American
Bulldog und Presa Canaria verwenden.
Andere für den Pitbull Terrier benutzte Namen können
sein: Irish Staffordshire Bull Terrier (nicht zu
verwechseln mit einem in Irland gezüchteten
Staffordshire Bull Terrier), Old Fashioned Stafford oder
Traditional Stafford. Wahrscheinlich benutzen Züchter
von Kampfhunden auch noch andere Namen.
Wenn ein Hundebesitzer bei der Einreise nach
Großbritannien Papiere vorlegt, die angeblich belegen,
dass der mitgeführte Hund nicht einem verbotenen
Hundetyp angehört, ist für die Behörden Vorsicht
geboten. Die Papiere müssen ausführliche und umfassende
Informationen über den Hund enthalten. Hundebesitzer
sollten sich dessen bewusst sein, dass ihr Tier in einem
solchen Fall, ungeachtet der mitgeführten Papiere,
beschlagnahmt werden kann, falls das Tier die
charakteristischen Merkmale eines nicht zugelassenen
Hundetyps aufweist. Wird ein solcher Hund beschlagnahmt,
entscheidet ein Gericht über sein weiteres Schicksal.
Daher muss man sehr vorsichtig sein, wenn man einen Hund
kauft, der nicht von einem eingetragenen Züchter stammt,
besonders wenn man mit dem Tier nach Großbritannien
einreisen will. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Hund
nicht eventuell doch einem verbotenen Hundetyp
zugeordnet werden könnte, raten wir Ihnen, ihn NICHT
nach Großbritannien mitzunehmen.
Frettchen
Die europäische Heimtier-Verordnung 998/2003 trat am 3.
Juli 2004 in Kraft. Sie legt die Regeln für die
Verbringung von Heimtieren zwischen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (EU) oder aus Drittländern in die EU
fest.
Frettchen können unter bestimmten Bedingungen aus
Deutschland direkt nach dem Vereinigten Königreich
eingeführt werden, ohne zunächst unter Quarantäne
gestellt zu werden. Hierzu müssen sie mit einem
Mikrochip versehen werden, danach gegen Tollwut geimpft
werden und einen EU-Heimtierausweis ausgestellt
bekommen. Dann ist eine Einreise sofort möglich. Wenn
Frettchen über eines der in Kapitel 3(d) aufgeführten
Nicht-EU-Länder eingeführt werden sollen, ist allerdings
eine Wartezeit von sechs Kalendermonaten zwischen dem
Datum der Tollwutimpfung und der Einreise einzuhalten.
24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung für die
Beförderung nach dem Vereinigten Königreich in
zugelassenen Transportunternehmen müssen Frettchen gegen
Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung
muss in den EU-Heimtierausweis eingetragen werden.
Frettchen dürfen in den sechs Monaten vor der Einführung
nach dem Vereinigten Königreich nicht außerhalb der EU
oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen
sein.Frettchen dürfen nur durch zugelassene
Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen nach dem
Vereinigten Königreich eingeführt werden.
Wenn Sie irgendwelche Fragen zur Einführung von
Frettchen nach dem Vereinigten Königreich haben, können
Sie sich gern an uns wenden (Adresse siehe unten).
Hauskaninchen und andere als Heimtiere gehaltene
Nagetiere
(Beachten Sie bitte, dass die folgenden Informationen
sich jederzeit ändern können. Folgen Sie bitte den
Internetlinks weiter oben. Leider neigen die Briten
dazu, ihre Internetadressen ständig zu ändern, was wir
nicht immer mitbekommen.
Seit dem 3. Juli 2004 gelten für Hauskaninchen und
andere Nagetiere, die als Heimtiere gehalten werden, die
folgenden Regelungen: (Stand: Oktober 2004)
Für die Verbringung dieser Tiere nach Großbritannien aus
einem anderen EU-Land oder aus Andorra, Island,
Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz
oder Vatikanstadt gelten keine besonderen Bestimmungen
hinsichtlich Tollwut. Das heißt, es müssen zurzeit bei
der Einreise aus einem der genannten Länder nach
Großbritannien keine besonderen Bedingungen erfüllt
werden. Es kann aber sein, dass die EU zu einem späteren
Zeitpunkt besondere Vorschriften für die Verbringung
dieser Heimtiere erlässt.
Kaninchen und andere als Heimtiere gehaltene Nagetiere
können für die Einreise nach Großbritannien jede Route
und jede Einreisestelle benutzen.
Kaninchen und andere als Heimtiere gehaltene Nager, die
sich in Quarantäne in Großbritannien befinden, können
vorzeitig entlassen werden.
Kaninchen und andere als Heimtiere gehaltene Nager, die
aus anderen als den oben genannten Ländern nach
Großbritannien verbracht werden, werden bei der Einreise
unter eine sechsmonatige Quarantäne gestellt. Es kann
sein, dass diese Bestimmung von der EU zu einem späteren
Zeitpunkt geändert wird. |
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Telefon (PETS Helpline): 0044- 8702411710 |
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British Embassy
Wilhelmstrasse 70
10117 Berlin |
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Telefon: 030-20457-0 |
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Website:
Botschaft von Großbritannien in Deutschland |
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